Allgemeine Geschäftsbedingungen
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Geltungsbereich der Bedingungen
1.1. Unsere Produkte werden individuell hergestellt und sind nur für den gewerblichen Bereich bestimmt. Angebote, Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich aufgrund der nachfolgenden Geschäftsbedingungen. Maßgeblich ist die zum Zeitpunkt des Vertragschlusses jeweils gültige Fassung. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen insbesondere Einkaufs- oder Lieferbedingungen des Auftraggebers – werden selbst bei Kenntnis nicht Vertragsbestandteil. Eines ausdrücklichen Widerspruchs gegen solche fremden AGB bedarf es nicht.
1.2. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform und der Bestätigung.
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Angebot und Vertragschluss
2.1. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärungen und Bestellungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung. Das Gleiche gilt für Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden. Der schriftlichen Auftragsbestätigung kommt die kurzfristige Lieferung zu den Bedingungen des Angebotes gleich.
2.2. Ausdrucke des Auftraggebers, oder andere von ihm zur Verfügung gestellte Muster, dienen lediglich der Prüfung der Druckdaten, haben jedoch für den Druck keinerlei Verbindlichkeit. Prüfausdrucke werden nur als standverbindlich anerkannt, wenn sie über das Unternehmen liebeskummerpillen GmbH erstellt wurden. Der Auftraggeber kann vom Unternehmen liebeskummerpillen GmbH gegen besondere Vergütung die Erstellung eines Proofs verlangen. Eine Farbverbindlichkeit von Mustern ist technisch bedingt ausgeschlossen. Geringfügige Farbtoleranzen von sog. Proofs sind technisch bedingt und zulässig.
2.3. Kunden, die selbst gestalten, sind verpflichtet ihre Daten nach Maßgabe der das Unternehmen liebeskummerpillen GmbH wurden einzureichen.
2.4. Ist die Zahlungsfähigkeit bzw. Kreditwürdigkeit des Käufers nicht mehr gegeben, entstehen Zweifel hieran oder verstößt der Käufer nicht unerheblich gegen seine Vertragspflichten, behält sich das Unternehmen liebeskummerpillen GmbH ein Rücktrittsrecht (insgesamt oder zum Teil) vor.
2.5. Bei allen Aufträgen kann vor ihrer Annahme Vorauszahlung oder Sicherstellung durch Bankbürgschaft verlangt werden. -
Muster und Wortmarken
3.1. Urheberrecht und geistiges Eigentum an allen dem Käufer übersandten Mustern, grafischen Entwürfen, Bild- und Textmarken, Layouts etc., liegt bei dem Unternehmen liebeskummerpillen GmbH. Dies gilt auch dann, wenn die Muster vom Interessenten bezahlt werden. Das Copyright kann dem Auftraggeber oder einem Dritten gegen Entgelt übertragen werden, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird.
3.2. Sofern der Interessent aufgrund unserer Bemusterung den Auftrag durch einen anderen Hersteller ausführen lässt, verpflichtet sich der Interessent, den uns entstandenen Schaden zu ersetzen.
3.3. Eine Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen behalten wir uns vor. 3.4. Unsere Produkte sind markenrechtlich geschützt. Änderungen unserer DesignVorlagen sind nur mit ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung für die vereinbarte Auflage gestattet.
3.5. Nachahmungsproduktionen sind nicht gestattet. 3.6. Bildliche Veröffentlichungen von individuell produzierten Artikeln (Werbemittel), behalten wir uns vor.
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Lieferung
4.1. Wir sind berechtigt produktions-technisch bedingte Mindermengen von 10 % zu liefern und entsprechend zu berechnen. Mindermengen sind technisch bedingt und geben dem Käufer weder das Recht auf Nacherfüllung noch das Recht auf Rücktritt vom Vertrag.
4.2. Die im Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung genannten Termine für die Auftragsfertigstellung entsprechen dem jeweiligen Planungsstand. Sie sind als voraussichtliche Fertigstellungstermine unverbindlich. Fixtermine werden nicht vereinbart.
4.3. Wir sind jederzeit zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt.
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Höhere Gewalt
5.1. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund von Maschinenschaden, höherer Gewalt oder aufgrund von Ereignissen, die uns die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, haben wir auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten (hierzu Materialbeschaffungsschwierigkeiten, gehören auch nachträglich Betriebsstörungen, Streik, eingetretene Aussperrung, behördliche Auflagen usw. - auch wenn sie bei unseren Lieferanten oder Unterlieferanten eintreten). Sie berechtigen uns, die Lieferung bzw. Leistung und die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben, oder wegen des noch nicht erfüllten Teiles ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
5.2. Sollte die Behinderung länger als 6 Wochen dauern, so ist der Käufer nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, vom Vertrag insgesamt, oder vom noch nicht erfüllten Teil des Vertrages zurückzutreten.
5.3. Sofern wir die Nichteinhaltung verbindlich zugesagter Fristen und Termine zu vertreten haben oder uns in Verzug befinden, hat der Käufer Anspruch auf eine Verzugsentschädigung in Höhe von 0,5 % des Netto-Rechnungsbetrages für jede vollendete Woche des Verzuges, insgesamt höchstens jedoch 10 % des Netto- Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Lieferungen und Leistungen. Darüber hinausgehende Ansprüche, insbesondere Schadenersatzansprüche jedweder Art, sind ausgeschlossen, es sei denn, uns fällt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last.
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Preise
6.1. Die Preise verstehen sich netto ab Werk zuzüglich Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe.
6.2. Wir behalten uns vor, Gestaltungs- und Entwurfskosten in Rechnung zu stellen. Preise für Gestaltungsvorschläge, Entwürfe etc. sind vor Auftragsvergabe schriftlich zu vereinbaren. -
Annahmeverzug des Auftraggebers
7.1. Für die Dauer des Annahmeverzuges des Auftraggebers oder des von ihm benannten Empfängers der Lieferung ist das Unternehmen liebeskummerpillen GmbH berechtigt, die Liefergegenstände auf Gefahr und Kosten des Auftraggebers einzulagern. Hierzu kann sich auch eines geeigneten Lagerhalters bedient werden. Zusätzlich entstehende Transportkosten gehen ebenfalls zu Lasten des Auftraggebers.
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Gewährleistung, Haftung
8.1. Unsere Waren sind verderblich. Die Haltbarkeit der einzelnen Waren ist vom Kunden bei uns anzufragen. Die von uns genannte Haltbarkeitsdauer gilt nur bei sachgemäßer Lagerung.
8.2. Die Süßigkeiten haben je nach Beschaffenheit unterschiedliche Haltbarkeiten. Weist zum Zeitpunkt der Bestellung ein Artikel weniger als 7 Monate Haltbarkeit aus und wird diese in der Zeit nicht abverkauft, erhält der Kunde eine Gutschrift. Dies ist geltend zu machen in schriftlicher Form mit Aufführung der betreffenden Produkte und deren Mindesthaltbarkeit / MHD. Artikel, die zum Zeitpunkt der Bestellung eine MHD von 7 Monaten oder mehr aufweisen, sind vom Umtausch ausgeschlossen.
8.3. Für Mängel, die auf die Verderblichkeit der Ware zurückzuführen sind, verjähren die Gewährleistungsansprüche entsprechend der Haltbarkeitsdauer der Produkte.
8.4. Für alle anderen Mängel verjähren die Gewährleistungsansprüche in einem Jahr, es sei denn, uns fällt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last.
8.5. Mängelrügen sind 10 Werktage nach Erhalt der Ware schriftlich durch einen eingeschriebenen Brief geltend zu machen. Der Anzeige ist ein Muster beizufügen.
8.6. Bei berechtigten Beanstandungen behalten wir uns das Recht auf Nacherfüllung vor.
8.7. Sollte die gelieferte Ware Mängel aufweisen, kann der Auftragnehmer nach seiner Wahl als Nacherfüllung die Mängel beseitigen oder mangelfreien Ersatz liefern. Erst wenn dies wiederholt fehlgeschlagen oder unzumutbar sein sollte und es sich nicht um nur unerhebliche Mängel handelt, ist der Auftraggeber nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften zum Rücktritt oder zur Minderung berechtigt. §478 BGB bleibt unberührt.
8.8. Die mangelfreie Ware wird unverzüglich, nach Rücksendung der beanstandeten Ware, auf unsere Kosten an den Käufer ausgeliefert.
8.9. Die Rücksendung erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers.
8.10. Für Sachschäden aufgrund einer fahrlässigen Pflichtverletzung unsererseits ist die Haftung auf Geldersatz in Höhe von maximal 30 % des Netto-Rechnungsbetrages begrenzt; im Einzelfall, bei grober Unbilligkeit, in Höhe des Netto-Rechnungsbetrags. Eine Haftung für Mangelfolgeschäden ist ausgeschlossen.
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Zahlungsfristen und Eigentumsvorbehalt
9.1. Der Rechnungsbetrag ist zahlbar innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn über den Betrag verfügt werden kann. Im Falle von Scheckzahlung gilt die Zahlung als erfolgt, wenn der Scheck eingelöst ist.
9.2. Gerät der Käufer mit der Zahlung in Verzug, so sind wir gemäß § 288 II BGB berechtigt Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz in Rechnung zu stellen.
9.3. Kommt der Käufer seiner Zahlungsverpflichtung nicht nach oder werden uns Umstände bekannt, welche die Kreditwürdigkeit des Käufers in Frage stellen, so wird die gesamte Restschuld des Käufers zur Zahlung fällig.
9.4. Im Fall des Verzugs bzw. der drohenden Zahlungsunfähigkeit des Kunden behält sich das Unternehmen liebeskummerpillen GmbH vor, noch nicht ausgelieferte Ware zurück zu halten sowie die weitere Arbeit einzustellen. Diese Rechte stehen auch dann zu, wenn sich der Auftraggeber mit der Bezahlung vorheriger Rechnungen in Verzug befindet.
9.5. Der Käufer ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur nach schriftlicher Zustimmung berechtigt, oder wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden sind. Abtretungen von Forderungen des Käufers gegen das Unternehmen liebeskummerpillen GmbH, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung ausgeschlossen.
9.6. Die Rechnungslegung erfolgt unter dem Vorbehalt etwaigen Irrtums. Irrtümer können bis spätestens vier Monate nach Fertigstellung der Ware oder Leistung berichtigt werden. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Rechnung auch vom Auftraggeber als genehmigt. Diese Frist berührt nicht die Pflicht zur Zahlung oder die Pflicht zur Mängelrüge innerhalb der in diesen AGB bestimmten kürzeren Fristen. Für spätere Rechnungsänderungen, die aus steuerrechtlichen Gründen seitens des Unternehmens liebeskummerpillen GmbH nicht verweigert werden können, hat der Auftraggeber die dadurch entstandenen Aufwendungen zu ersetzen.
9.7. Der Kaufgegenstand bleibt bis zur Erfüllung aller Forderungen, die dem Verkäufer aus jedem Rechtsgrund gegen den Käufer jetzt oder in der Zukunft zustehen, im Sicherungseigentum des Verkäufers. Der Verkäufer wird dieses auf Verlangen freigeben, wenn der Wert des Sicherungseigentums die Höhe der Forderungen nachhaltig um 20% übersteigt. -
Impressum
10.1. Erfüllungsort und Gerichtstand für alle aus dem Liefervertrag entstehenden Pflichten bzw. Rechtsstreitigkeiten – auch für Scheck- und Wechselklagen – ist der Ort der gewerblichen Niederlassung des Auftragnehmers, von welcher der Auftrag bestätigt wurde. Dies gilt nur, sofern der Auftraggeber Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder seinen Sitz außerhalb der BRD hat.
10.2. Es gilt ausnahmslos deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
10.3. Einzelne unwirksame Bestimmungen beeinträchtigen nicht die Wirksamkeit der gesamten Geschäftsbedingungen.
Stand: April 2017